Grundstücke; Durchführung einer Umlegung


Allgemeine Informationen

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Kosten

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Katharina Westermair
EG.11
Telefon (08250) 998825