Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen


Allgemeine Informationen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links


Ansprechpartner

Kämmerei

 

Herr Jürgen Pöhlmann
Telefon (08250) 998831
Telefax (08250) 998844