Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Allgemeine Informationen
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Stand: 15.11.2024
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Ansprechpartner
IT und GebäudemanagementHerr Martin Klimmer
EG.11
(08250) 998855