Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde


Allgemeine Informationen

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.


Beschreibung


Ansprechpartner

IT und Gebäudemanagement

 

Herr Martin Klimmer
EG.11
Telefon (08250) 998855