Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

Beschreibung

Voraussetzungen


Rechtsgrundlagen

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Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823