Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten
Allgemeine Informationen
Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Stand: 29.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
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