Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung


Allgemeine Informationen

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

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Stand: 30.08.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Kindertagesstätten Hilgertshausen und Tandern