Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Gemeinde anzumelden!
Alle öffentlichen Veranstaltungen (also Veranstaltungen, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten und nicht auf einen speziellen Personenkreis beschränkt sind), sind rechtzeitig (je nach Veranstaltungsgröße ein bis acht Wochen vorher) bei der Gemeinde anzumelden.
Zur Online-Anmeldung kommen Sie hier.
Wenn eine Bewirtung erfolgt, ist in der Regel auch eine vorübergehende Gaststättengenehmigung zu beantragen (es sei denn, die Bewirtung erfolgt ohne Gewinnerzielungsabsicht - "Spendenbasis" - und ohne Alkoholausschank).
Zur Online-Beantragung kommen Sie hier.
Zusätzlich zu den Onlineanträgen müssen bei Großveranstaltungen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Haftungsfreistellungserklärung
Kostenübernahmeerklärung sowie
Veranstaltererklärung
Sie finden diese bei den Downloads.
Sofern Sie hierzu Rückfragen haben, können Sie sich gerne per Mail an wenden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
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