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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung


Allgemeine Informationen

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826

Frau Katharina Westermair
EG.11
Telefon (08250) 998825