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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

 

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Verantwortlicher: Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Anschrift: Schrobenhausener Straße 9, 86567 Hilgertshausen-Tandern

E-Mail:

Telefonnummer: 08250 99880

 

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlicher: GKDS Gesellschaft für kommunale Datenschutz mbH 
Datenschutzbeauftragter Gemeinde Hilgertshausen-Tandern 

Anschrift: Hansastraße 12-16, 80686 München

E-Mail:

Telefonnummer: 089 547580

 

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer 
geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. 
Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und 
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine 
Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. 
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, 
durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten 
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB). 
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses 
nachzukommen. 
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. 
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz 
(BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet: 
• Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten 
• Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind 
• Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten).

 

4. Empfänger/-in

 

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängerinnen und Empfängern übermittelt: 
• Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung 
• Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln 
• Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne 
• Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind.

 

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten keinen weiteren Empfängern zur Verfügung gestellt. Aufgrund 
fachrechtlicher Bestimmungen kann im Einzelfall jedoch eine weitergehende Veröffentlichung von Einwendungen und 
Stellungnahmen notwendig sein (z.B. gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Personenbezogene Daten werden in diesen Fällen 
anonymisiert, soweit diese nicht zwingend erforderlich sind. Über eine Veröffentlichung werden Sie rechtzeitig informiert. 
Ihnen stehen die unter Punkt 6 genannten Rechte jederzeit zu.

 

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung 
personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein 
Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie 
dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

6. Betroffenenrechte

 

Gegen die/den Verantwortliche/n bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), 
Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 
DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die 
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt 
(Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO). 
Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch 
spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. 
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der 
Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den 
Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München,