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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe


Allgemeine Informationen

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.


Beschreibung

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf


Ansprechpartner

Steuern / Gebühren

 

Frau Andrea Doll
EG.06
Telefon (08250) 998836
Telefax (08250) 998844