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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr


Allgemeine Informationen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Beschreibung

Fristen


Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Hauptamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823

Herr Peter Lang
EG.14
Telefon (08250) 998829