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Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken


Allgemeine Informationen

Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Stand: 19.01.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Alle Mitarbeiter