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Wasserversorgungsanlage; Anzeigen


Allgemeine Informationen

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung einer Wasserversorgungsanlage muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Beschreibung

Besondere Hinweise


Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

 

Stand: 03.04.2023


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Zweckverband Wasserversorgung Weilachgruppe
Schmarnzell 9
85250 Altomünster

(08254) 996030