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Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung


Allgemeine Informationen

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Online Verfahren

Stand: 29.11.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

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