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Wohnsitz; Abmeldung


Allgemeine Informationen

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Online Verfahren

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811