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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Fristen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

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Stand: 29.07.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811