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Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses


Allgemeine Informationen

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826