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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung


Allgemeine Informationen

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.


Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826