Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Allgemeine Informationen
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Stand: 12.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
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86567 Hilgertshausen-Tandern
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EG.14
(08250) 998826




