BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Feldgeschworene; Beauftragung


Allgemeine Informationen

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Beschreibung

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links


Ansprechpartner

Alle Mitarbeiter