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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung


Allgemeine Informationen

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Formulare

Kosten

 


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844