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Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste


Allgemeine Informationen

Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.

Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen


Rechtsgrundlagen

 

Stand: 03.03.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844