Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Allgemeine Informationen
Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Stand: 03.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
(08250) 998823
(08250) 998844



