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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges


Allgemeine Informationen

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Beschreibung

Voraussetzungen


Rechtsgrundlagen

 

Stand: 10.07.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844