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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes


Allgemeine Informationen

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 

Stand: 03.03.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844