Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Allgemeine Informationen
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Stand: 21.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
(08250) 998823
(08250) 998844



