Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 10.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
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Frau Melanie Prummer
(08250) 998812
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EG.01
(08250) 998811
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