Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Allgemeine Informationen
Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei kommunalen Waldbesitzern beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Stand: 21.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
(08250) 998823




