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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung


Allgemeine Informationen

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823