Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Allgemeine Informationen
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
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Stand: 20.08.2021
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