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Ehename; Erklärung


Allgemeine Informationen

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.


Beschreibung

Voraussetzungen

Kosten


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Standesamt Markt Indersdorf
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf

(08136) 934-141