Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Allgemeine Informationen
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Stand: 01.08.2021
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