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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung


Allgemeine Informationen

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Katharina Westermair
EG.11
Telefon (08250) 998825

Frau Lamprecht
EG.14
Telefon (08250) 998826