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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister


Allgemeine Informationen

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.


Beschreibung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Standesamt Markt Indersdorf
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf

(08136) 934-141