Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 25.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
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86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Hermine Schieder
EG.01
(08250) 998811
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812




