Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Allgemeine Informationen
Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Katharina Westermair
EG.11
(08250) 998825




