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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung


Allgemeine Informationen

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.


Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen

Kosten


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823