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Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung


Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823