Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Allgemeine Informationen
Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Stand: 18.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BürgerbüroSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Hermine Schieder
EG.01
(08250) 998811
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812




