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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung


Allgemeine Informationen

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.


Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Kosten


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Hermine Schieder
EG.01
Telefon (08250) 998811

Frau Melanie Prummer
Telefon (08250) 998812