Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
Allgemeine Informationen
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Beschreibung
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Stand: 06.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Steuern / GebührenFrau Andrea Doll
EG.06
(08250) 998836
(08250) 998844



