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Marktordnung; Erlass


Allgemeine Informationen

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823