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Maulkorbzwang und Anleinpflicht; Anordnung


Allgemeine Informationen

Bei Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder Hunde darstellen, kann die Gemeinde z. B. eine Leinenpflicht oder einen Maulkorbzwang anordnen.

Beschreibung

Voraussetzungen


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844