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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme


Allgemeine Informationen

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Beschreibung

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

 

Stand: 27.06.2024


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823
Telefax (08250) 998844