Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Allgemeine Informationen
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 17.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
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