Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Allgemeine Informationen
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
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Stand: 08.08.2024
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