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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages


Allgemeine Informationen

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Fristen

Kosten


Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Katharina Westermair
EG.11
Telefon (08250) 998825