Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 01.03.2024
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Ansprechpartner
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EG.15
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