Grünordnungsplan; Informationen zur Aufstellung
Allgemeine Informationen
Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet bzw. Teile davon zu konkretisieren.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Stand: 20.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BauamtSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Katharina Westermair
EG.14
(08250) 998825
(08250) 998844



