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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Fristen

Bearbeitungsdauer

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Kosten


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Online Verfahren

 


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823