Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Online Verfahren
Stand: 28.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15
(08250) 998823




