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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses


Allgemeine Informationen

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.


Beschreibung

Voraussetzungen

Besondere Hinweise

Erforderliche Unterlagen

Formulare

Rechtsbehelf

Online Verfahren


Ansprechpartner

Geschäftsleitung

 

Frau Tania Resenscheck
EG.15
Telefon (08250) 998823