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Innenbereichssatzung; Erlass


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.


Beschreibung


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bauamt
Schrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern

Frau Katharina Westermair
EG.11
Telefon (08250) 998825