Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Stand: 08.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
GeschäftsleitungFrau Tania Resenscheck
EG.15 (08250) 998823
(08250) 998844