Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Allgemeine Informationen
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
BürgerbüroSchrobenhausener Str. 9
86567 Hilgertshausen-Tandern
Frau Melanie Prummer
(08250) 998812
(08250) 998844



